Honorar
Ich biete Ihnen eine an Ihre konkreten Bedürfnisse angepasste Honorarlösung. Dies ermöglicht eine transparente und faire Abrechnung. Dabei stehen verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten zur Auswahl:
Stundensatzabrechnung
Für gewöhnlich vereinbare ich einen Stundensatz. Die Vergütung bemisst sich nach dem vereinbarten Stundensatz und dem zeitlichen Aufwand den ich für Sie tätige.
Abrechnung nach Tarif (RATG, AHK, NTG)
Die Höhe des Honorars bestimmt sich nach dem Streitwert. Diese Art der Abrechnung kann beispielsweise für rechtsanwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren erfolgen.
Pauschalhonorar
Sofern der Aufwand für mich im Vorhinein bestimmbar ist, kann ein genau festgelegtes Pauschalhonorar für einen genau definierten Leistungsumfang festgelegt werden. Die anfallenden Kosten sind damit von Anfang an vorhersehbar.
Abrechnung mit einer Rechtschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtschutzversicherung? Gerne kläre ich vorab die Frage, ob Deckung für den konkreten Fall besteht.
Kontakt
Kanzleisitz:
Rembrandtstraße 34/2/26
AT-1020 Wien/Vienna
Sie können mich über das folgende Kontaktformular oder direkt per E-Mail unter office@brezman-law.at kontaktieren